Stromgestehungskosten

Stromgestehungskosten

Bei Kapitalkosten von 4 % für die Investitionssumme und Betriebskosten von typisch ca. 1 % werden dem Betreiber einer Photovoltaikanlage ca. 37 bis 52 ct/kWh im ersten Betriebsjahr vergütet, bei einem üblichen Abschreibungszeitraum von 20 Jahren. Die tatsächlichen Erzeugungskosten liegen darunter. Diese Erstattungen liegen gegenwärtig etwa 7 mal höher als die Kosten für konventionelle Erzeugung (typischerweise 6 Cent/kWh) oder 2 bis 3 mal über den Strompreisen für Privatkunden. Die Differenz wird auf alle Stromverbraucher umgelegt und erhöht deren Stromrechnung minimal.